Rechtsprechung
BAG, 31.10.1969 - 3 AZR 119/69 |
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unterstützungskasse - Alterssicherung - Ruhegehalt
Verfahrensgang
- LAG Saarland, 04.12.1968 - 2 Sa 4/68
- BAG, 30.10.1969 - 3 AZR 119/69
- BAG, 31.10.1969 - 3 AZR 119/69
Papierfundstellen
- BAGE 22, 189
- NJW 1970, 1145
- MDR 1970, 450
- DB 1970, 543
Wird zitiert von ... (20)
- BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer …
Da eine generelle Änderung der Versorgungsrichtlinien einer Unterstützungskasse in den Grenzen des billigen Ermessens und bei strikter Wahrung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne weitere Voraussetzungen für zulässig erachtet wurde (BAG, AP Nr. 127 und 129 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG, AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen), spielte die wirtschaftliche Lage der Unterstützungskasse oder des Trägerunternehmens nur eine untergeordnete Rolle. - BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 208/85
Arbeitgeber verläßt Gruppenunterstützungskasse
Es entspricht jedoch ständiger und verfassungsgerichtlich gebilligter Rechtsprechung, daß ein Arbeitnehmer, dem eine Altersversorgung durch eine selbständige Unterstützungskasse zugesagt ist, einen klagbaren Anspruch gegen die Kasse hat (BAGE 22, 189, 192 = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu 1 der Gründe, mit Anmerkung von Lukowsky; 25, 194, 197 f. = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu B I 1 a der Gründe, mit Anmerkung von Förster/Rühmann; BVerfGE 65, 196, 210 f. [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81] = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu C II 1 der Gründe). - BAG, 28.02.1989 - 3 AZR 29/88
Voraussetzung für die Gewährung von Insolvenzschutz für Versorgungsempfänger - …
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß der Arbeitgeber für die Leistungen seiner Unterstützungskasse einstehen muß, wenn diese die Ansprüche aus finanziellen Gründen nicht befriedigen kann (BAGE 22, 189, 195 = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen, zu 3 der Gründe; BAGE 25, 194, 201 = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen, zu B II 3 a der Gründe; BAG Urteil vom 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - AP Nr. 15 zu § 613 a BGB, zu 2 c der Gründe).
- BAG, 24.11.1993 - 5 AZR 153/93
Mehrarbeitsvergütung nach beendetem Arbeitsverhältnis
Dabei kann es dahinstehen, ob sich die richterliche Kontrolle zur Vermeidung eines Mißbrauchs der Vertragsfreiheit aus § 242 BGB (…BGH Urteil vom 8. Mai 1973, aaO.) oder aus § 315 BGB (Senatsurteil vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 564/84 - AP Nr. 12 zu § 339 BGB , zu II 2 der Gründe) ergibt (vgl. weiter BAGE 22, 189, 194 = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen, zu 2 b der Gründe). - BAG, 21.12.1970 - 3 AZR 510/69
Sondervergütung: Bestimmungsrecht des Arbeitgebers - Interessenausgleich
dieser Vergütung nach objektiven und sachgerechten Merkmalen bestimmt und abgestuft und dass diese Merkmale bekannt gegeben werden, sofern sie nicht für die Betroffenen von vornherein einsichtig sind (zu dem vergleichbaren Problem bei der Gewährung von Versorgungsleistungen vgl. auch das schon zitierte Urteil des Senats, AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu 2 b der Gründe). - BAG, 15.03.1979 - 3 AZR 859/77
Erwerber eines Betriebes - Schuldner der Versorgungsansprüche - Übernommene …
Der rechtliche und wirtschaftliche Zusammenhang zwischen der Unterstützungskasse und deren Trägeruntemehmen ist regelmäßig so eng, daß beide wirtschaftlich als Einheit betrachtet werden können und die Unterstützungskasse lediglich als Instrument ihres Trägeruntemehmens gilt (BAG 22, 189 [195] AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen [zu 3 der Gründe]; BAG 25, 194 [201] AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen [zu B II 3 a der Gründe]). - BAG, 10.11.1977 - 3 AZR 705/76
Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Widerruf - Rechtsanspruch - …
Schließlich kann die Versorgungseinrichtung auch an einen von ihr geschaffenen oder geduldeten Vertrauenstatbestand gebunden sein (vgl. BAG 21, 46 [5o f.] = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt [ zu B I der Gründe]; BAG 22, 189 [191 f .] = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu 1 der Gründe]; BAG 25, 194 [198]= AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu B I 1 a der Gründe]). - BAG, 13.07.1978 - 3 AZR 278/77
Versorgungsordnung - Zusage - Leistungen - Mindestalter - Wartezeit - …
In den Augen der Arbeitswelt bilden beide eine Einheit, und deshalb kann die Verpflichtung der Unterstützungskasse nicht weiter reichen als die des TrägerUnternehmens (BAG 22, 189 [1953 = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [unter 3 der Gründe]). - BAG, 11.05.1982 - 3 AZR 1239/79
Leitender Angestellter - Schaden - Widerruf - Versorgungszusage - …
Schwerwiegende Pflichtverletzungen Dr. E s gegenüber der ÖAT müssen sich daher auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Versorgungsber.echtigten und der Beklagten auswirken (vgl. auch die Rechtsprechung zum Widerruf von Versorgungsleistungen durch Unterstützungskassen: BAG 22, 189, 195 = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt- Unterstützungskassen, zu 3 der Gründe; BAG Urteil vom 19. Juni 1980 - 3 AZR 137/79 - AP Nr. 2 zu § 1 9. - BAG, 18.12.1975 - 3 AZR 58/75
Betriebliche Altersversorgung: Anpassung der Ruhegeldordnung - …
Insbesondere darf nicht übersehen werden, daß die Altersversorgung Gegenleistung ist für die von dem Arbeitnehmer erbrachte und erwartete Betriebstreue, für die nach der hier zu beurteilenden Yersorgungsordnung von der Beklagten eine Altersversorgung als Entgelt versprochen wurde (zur gerichtlichen Billigkeitskontrolle bei Ruhegehaltsregelungen BAG 22, 189 [194- f.] = AP Nr. 1 zu § 24-2 BGB Ruhegehalt-Unter stützungskassen [zu 2 b der Gründe] ; BAG AP Nr. 144- zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu II 2 b der Gründe]; BAG AP Nr. 152 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu 3 der Gründe]; BAG 24, 177 [189] = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu A III 31 der Gründe]; BAG AP Nr. 161 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu 4 der Gründe]). - LAG Hamm, 16.01.1990 - 6 Sa 2384/87
Betriebsübergang; Ruhegeld; Ausfallhaftung; Schuldübernahme
- BAG, 18.07.1972 - 3 AZR 472/71
Versorgungsordnung - Witwenrente
- BAG, 26.10.1973 - 3 AZR 377/72
Betriebliche Ruhegelaltsregelung - Gerichtliche Inhaltskontrolle - …
- BAG, 08.12.1972 - 3 AZR 203/72
Unterstützungskasse - Leistungsbegrenzung - Ruhegehalt
- LAG Düsseldorf, 07.02.1997 - 10 (17) Sa 1667/96
Betriebliche Altersversorgung: Rückwirkungsverbot nach der Rechtsprechung des …
- LAG Düsseldorf, 07.02.1997 - 10 (12) Sa 1665/96
Betriebliche Altersversorgung: Rückwirkungsverbot nach der Rechtsprechung des …
- LAG Düsseldorf, 07.02.1997 - 10 (13) Sa 1666/96
Betriebliche Altersversorgung: Rückwirkungsverbot nach der Rechtsprechung des …
- LAG Düsseldorf, 07.02.1997 - 10 Sa 1522/96
Betriebliche Altersversorgung: Rückwirkungsverbot nach der Rechtsprechung des …
- BAG, 30.06.1972 - 3 AZR 490/71
Unterstützungskasse - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit - Rente
- BAG, 22.05.1980 - 2 AZR 654/78
Rechtsprechung
BGH, 18.12.1954 - II ZR 281/53 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 16, 50
- BAGE 22, 189
- NJW 1955, 501
- DB 1955, 118
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.01.1953 - II ZR 265/51
Entlassung eines Vorstandsmitglieds
Auszug aus BGH, 18.12.1954 - II ZR 281/53
Soweit aus der Entscheidung des Senats vom 28. Januar 1953 - II ZR 265/51 - (BGHZ 8, 348 [368]) und dem Leitsatz Nr. 9 dieser Entscheidung gelegentlich etwas anderes entnommen worden ist, ist der Zusammenhang, in dem die damaligen Ausführungen gebracht wurden, nicht genügend beachtet worden.
- BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer …
Eine generelle Änderung der Versorgungsrichtlinien einer Unterstützungskasse war in den Grenzen des billigen Ermessens und bei strikter Wahrung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes noch bis 1968/1969 jederzeit möglich (BAG, AP Nr. 127, 129 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG, AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt- Unterstützungskassen). - BAG, 10.11.1977 - 3 AZR 705/76
Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Widerruf - Rechtsanspruch - …
Schließlich kann die Versorgungseinrichtung auch an einen von ihr geschaffenen oder geduldeten Vertrauenstatbestand gebunden sein (vgl. BAG 21, 46 [5o f.] = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt [ zu B I der Gründe]; BAG 22, 189 [191 f .] = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu 1 der Gründe]; BAG 25, 194 [198]= AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu B I 1 a der Gründe]).Gerüchte darüber, daß ab 1. Oktober 1971 nur noch 25,- DM je Monat bezahlt würden, seien falsche Angaben, die der damalige stellvertretende Betriebsratsvorsitzende verbreitet habe; diesem sei deshalb auch fristlos gekündigt worden (vgl. Bl. 128 VorAJ zur Haftung für Versorgungsversprechen im Verhältnis zwischen Konzerngesellschaftem vgl. auch die Entscheidung BAG AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Konzern Czu II 2 und II 4 der Gründe]).
- LAG Baden-Württemberg, 28.03.1991 - 4a Sa 54/90
Betriebliche Altersversorgung: Durchsetzung von Betriebsrentenansprüche gegenüber …
Anders als in dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.07.1973, AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt Konzern - zugrunde liegenden Sachverhalt sei die Beklagte bei der Erteilung der Zusage vom 21.01.1972 nicht maßgeblich in Erscheinung getreten.Wie sich bereits aus der Entscheidung des BAG in AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Konzern ergibt, ist in Fällen, in denen an dem Zustandekommen einer Ruhegeldzusage nicht 2, sondern 3 Parteien beteiligt waren, im Fall des Ausfalls des formellen Schuldners der Rentenzusage daran zu denken, daß der Arbeitgeber, dem die geschuldeten Arbeitsleistungen erbracht worden sind, jedenfalls dann zur Zahlung verpflichtet ist, wenn der Dritte ausfällt.
- LAG Hamm, 04.06.1998 - 17 Sa 2391/97
Außerordentliche Änderungskündigung aus betriebsbedingten Gründen; Einstweiliger …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 28.02.1989 - 3 AZR 29/88
Voraussetzung für die Gewährung von Insolvenzschutz für Versorgungsempfänger - …
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß der Arbeitgeber für die Leistungen seiner Unterstützungskasse einstehen muß, wenn diese die Ansprüche aus finanziellen Gründen nicht befriedigen kann (BAGE 22, 189, 195 = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen, zu 3 der Gründe; BAGE 25, 194, 201 = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen, zu B II 3 a der Gründe; BAG Urteil vom 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - AP Nr. 15 zu § 613 a BGB, zu 2 c der Gründe). - BAG, 24.11.1993 - 5 AZR 153/93
Mehrarbeitsvergütung nach beendetem Arbeitsverhältnis
Dabei kann es dahinstehen, ob sich die richterliche Kontrolle zur Vermeidung eines Mißbrauchs der Vertragsfreiheit aus § 242 BGB (…BGH Urteil vom 8. Mai 1973, aaO.) oder aus § 315 BGB (Senatsurteil vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 564/84 - AP Nr. 12 zu § 339 BGB , zu II 2 der Gründe) ergibt (vgl. weiter BAGE 22, 189, 194 = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen, zu 2 b der Gründe). - BAG, 21.12.1970 - 3 AZR 510/69
Sondervergütung: Bestimmungsrecht des Arbeitgebers - Interessenausgleich
Für den Fall der vertraglichen Einheitsregelung sind die Bindung des Arbeitgebers und die gerichtliche Billigkeitskontrolle - ebenso wie für allgemeine Geschäftsbedingungen - kraft Richterrechts allgemein anerkannt (vgl. das auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehene Urteil des Senats, AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen (zu 2 b der Gründe mit weiteren Nachweisen); Urteil des Senats vom 19. Juni 1970 - 3 AZR 402/69 -, AP Nr. 144 zu § 242 BGB Ruhegehalt (zu II 2 b der Gründe) mit Anm. von Söllner; aus dem neuesten Schrifttum zu den Geschäftsbedingungen noch Schmidt/Salzer, NJW 1971, 173; Wilh. - BAG, 13.07.1978 - 3 AZR 278/77
Versorgungsordnung - Zusage - Leistungen - Mindestalter - Wartezeit - …
In den Augen der Arbeitswelt bilden beide eine Einheit, und deshalb kann die Verpflichtung der Unterstützungskasse nicht weiter reichen als die des TrägerUnternehmens (BAG 22, 189 [1953 = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [unter 3 der Gründe]). - BAG, 11.05.1982 - 3 AZR 1239/79
Leitender Angestellter - Schaden - Widerruf - Versorgungszusage - …
Schwerwiegende Pflichtverletzungen Dr. E s gegenüber der ÖAT müssen sich daher auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Versorgungsber.echtigten und der Beklagten auswirken (vgl. auch die Rechtsprechung zum Widerruf von Versorgungsleistungen durch Unterstützungskassen: BAG 22, 189, 195 = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt- Unterstützungskassen, zu 3 der Gründe; BAG Urteil vom 19. Juni 1980 - 3 AZR 137/79 - AP Nr. 2 zu § 1 9. - BAG, 22.12.1970 - 3 AZR 52/70
Gleichheit bei Tantiemen
Für den Fall der Bestimmung einer vertraglichen Leistung durch eine Vertragspartei wird dies im Gesetz aus drücklich gesagt (§ 315 BGB) Fur den Fall der vertraglichen Einheitsregelung sind die Bindung des Arbeitgebers und die gerichtliche Billigkeitskontrolle - ebenso wie für allgemeine Geschäftsbedingungen - kraft Richterrechts allgemein anerkannt (vgl das auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehene Urteil des Senats AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unters tu tzungskassen [zu 2 b der Gründe mit weiteren Nachweisen], Urteil des Senats vom 19 Juni 1970 - 3 AZR 402/69 - [demnächst] AP Nr. 144 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu II 2 b der Gründe] mit Anm von Sollner, aus dem neuesten Schrifttum zu den Geschäftsbedingungen noch Schmidt- Salzer, NJU 1971, 173, Wilh Weber, IB 1971, 129 [132 ff ], zum ganzen auch Manfred Wolf, Rechtsgeschäftliche Entscheidungsfreiheit und vertraglicher Interessenausgleich, 1970, 3 47 ff , 292 ff , der darauf abstellt, ob die Entscheidungsfreiheit, die "Selbstbestimmung" eines Vertragspartners beeinträchtigt war) Für den Fall der Verteilung freiwilliger Leistungen unter Ausschluß des Rechtsanspruchs muß der Arbeitgeber nach ganz unbestrittener Meinung den Grundsatz der Gleichbehandlung befolgen Das ist in Wahrheit wiederum nichts anderes als das Gebot, nach Billigkeit zu verfahren (Ebenso Urteil des Senats vom 21 Dezember 1970 - 3 AZR 510/69 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts vor gesehen ). - LAG Schleswig-Holstein, 12.11.1986 - 6 (3) Sa 597/85
Versorgungszusage; Unterstützungskasse; Vorbehalt der Freiwilligkeit; Altfälle; …
- BAG, 21.10.1966 - 3 AZR 119/66
Witwenbezüge - Hinterbliebenenversorgung - Exfrau
- BAG, 11.12.1990 - 3 AZR 438/89
Betriebsrente bei Einkünften im öffentlichen Dienst - Kürzung der Betriebsrente …
- BGH, 17.02.1969 - II ZR 19/68
Anforderungen an den Inhalt eines Vorvertrages
- BGH, 17.12.1956 - II ZR 47/56
Betriebspensionskasse
- BAG, 20.11.1970 - 3 AZR 477/69
Staatsbeamte - Angestellte - Laufbahngruppe - Beamtenversorgung
- LAG Berlin, 25.03.1991 - 12 Sa 2/91
Sonderzahlungsanspruch ; Bezugsberechtigung; Betriebsbedingte Kündigung; …
- BAG, 23.02.1978 - 3 AZR 376/76
Konzernrechtliche Verbindung zweier Unternehmen - Gesamtschuldnerische Haftung - …
- BAG, 12.05.1964 - 3 AZR 342/63
Kürzung von Versorgungsansprüchen - Prüfung im Abwicklungsverfahren - …
- BAG, 26.09.1968 - 3 AZR 131/67
Rechtsbeziehungen eines Arbeitnehmers - Öffentlich-rechtliche Anstalt - …
- BGH, 12.07.1956 - VI ZB 9/56
Rechtsmittel